Schutz vor „hybriden Angriffen“ aus Russland – oder Eingriff in die Informations- und Medienfreiheit? (Foto: meedia)
Wenn eine EU-Stelle genuine journalistische Aufgaben, wie die einer Vierten Gewalt, übernimmt und Medien über Desinformationskampagnen aufklärt, werden Grundfesten von Medien- und Informationsfreiheit berührt. Angetreten zur Verteidigung derselben, kann es sich ebenso in sein Gegenteil verkehren.
Eine Analyse von Eric Bonse, Brüssel 6. Oktober 2021 pdf
Der Alarm kam zwei Tage vor der Bundestagswahl: Mehrere Mitgliedsländer seien zum Ziel von Cyberattacken geworden, erklärte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am 24. September 2021. Dies sei ein
Angriff auf die Demokratie, der sofort gestoppt werden müsse, forderte Borrell von Russland, das – ohne überprüfbare Belege – für die „bösartigen Cyberaktivitäten“ verantwortlich gemacht wurde.
Nur eine Woche später – also kurz nach der Wahl – legte die EU-Kommission ein Update ihrer Strategie zum Kampf gegen Desinformation vor. „Das Thema Desinformation steht nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission“, heißt es in der Presseerklärung vom 01. Oktober 2021.2 Die „jüngsten Wahlkampagnen“ hätten gezeigt, dass „erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich (seien), um die Flut schädlicher Desinformation einzudämmen.“ Auch in diesem Fall wurden keine Beweise oder Quellen genannt.
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