Wenn jemand unter seinem vollen Namen auf einem schon länger bestehenden Account etwas postet, muss ein Journalist dann erst noch überprüfen ob die Person mit diesem Namen das wirklich geschrieben hat? Wer hat die Beweislast für die Urheberschaft von Postings? —-
Bericht über Facebook-Hasskommentar: Wer schrieb den Mordaufruf?
Dürfen Medien die Billigung eines Mordes auf Facebook zitieren und dabei den Namen nennen, unter dem der Post veröffentlicht wurde – oder müssen sie erst erforschen, wer unter diesem Namen in den sozialen Medien unterwegs ist?
Das OLG Saarbrücken verhandelt.
Source: www.taz.de/Bericht-ueber-Facebook-Hasskommentar/!5361694/